Für Haushaltshilfen: Ausländer, die in der Türkei als Kindermädchen, Köchin oder Haushälterin arbeiten, können jetzt eine 6-monatige Aufenthaltserlaubnis (TPL) erhalten. Dazu müssen sie lediglich ein Bankkonto eröffnen und einen Betrag in Höhe von 4 Mindestgehältern in der Türkei einzahlen. Ein einfaches Verfahren und die Aufenthaltserlaubnis ist in der Tasche!